IdA

„IdA“ steht für „Integration durch Austausch“. Mit diesem Förderprogramm schloss das Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS eine Lücke in der Förderlandschaft und betrat konzeptionelles Neuland. Während die Möglichkeit eines Auslandsaufenthalts für Studierende, Auszubildende oder junge Fachkräfte mittlerweile zur Regel geworden ist, bestand diese Möglichkeit für Menschen in der Arbeitslosigkeit nicht.

Die Entwicklung des Programms „Ida – Integration durch Austausch“ schuf den nötigen institutionellen Rahmen, den Auslandsaufenthalt in den Rang einer qualifizierenden Maßnahme zu heben und ihn somit auch in der Zeit der Arbeitslosigkeit zu ermöglichen. Darüber hinaus ging es nicht darum, die „Besten“ ins Ausland zu schicken, wie es bei vielen Stipendien der Fall ist, sondern diejenigen, bei denen andere Formen der Hilfe keine Wirkung mehr gezeigt hatten.

Der Sinn der Auslandsaufenthalte war es, die Chancen der Teilnehmenden auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu steigern. Neben neu erworbenen fachlichen Fähigkeiten stand vor allem die Persönlichkeitsentwicklung im Vordergrund. Wichtige Wirkfaktoren waren dabei das Unterbrechen des gewohnten Alltags und die Unvoreingenommenheit, mit der den Teilnehmenden im Ausland begegnet wurde. Mit neuer Motivaton kehrten die Teilnehmenden aus dem Ausland zurück und viele schafften es, im Anschluss einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu finden.

Mit dem ersten Aufruf sollten arbeitslose Jugendliche, junge Erwachsene und junge Alleinerziehende erreicht werden. Mit dem zweiten Aufruf wurde das Programm dann für Menschen mit Behinderung geöffnet.

Die Entwicklungspartnerschaft Allgäu-Oberland war in der ersten Förderrunde Antragsteller und Zuwendungsempfänger, in der zweiten Förderrunde war sie strategischer Partner.

Equal

Die Gemeinschaftsinitiative EQUAL war ein Teil der Strategie der Europäischen Union zur Bekämpfung von Diskriminierung und Ungleichbehandlung – vor allem auf dem Arbeitsplatz. Sie zielte darauf ab, mehr und bessere Arbeitsplätze zu schaffen. Weiterhin sollte die EQUAL-Initiative sicherstellen, dass niemandem der Zugang zu diesen Arbeitsplätzen verwehrt wird. Die aus dem Europäischen Sozialfonds mit 2,847 Mrd. finanzierte Initiative eröffnete die Möglichkeit, neue Konzepte für die Weiterentwicklung von Politik und Praxis in Beschäftigung und Weiterbildung zu testen.

Um diese Ziele umzusetzen, führte EQUAL die relevanten Akteure der Regionen Allgäu und Oberland zu einer Entwicklungspartnerschaft zusammen, welche neue Wege zur Lösung der zugrundeliegenden Probleme der Diskriminierung und Ungleichbehandlung erproben sollten.Ein wesentliches Element der Entwicklungspartnerschaft ist die Zusammenarbeit mit anderen EU-Ländern und die Einbindung in ein Partnerschaftsnetz.

Die Entwicklungspartnerschaft Allgäu-Oberland war sowohl in der ersten als auch in der zweiten Förderrunde dabei.
Equal 1
Equal 2

Gemeinnützigkeit

Entwicklungspartnerschaften sind arbeitsteilige Kooperationen von mehreren Partnern am Arbeitsmarkt mit dem Ziel, übergreifend und längerfristig die an dem jeweiligen Thema interessierten und dafür kompetenten Akteure für die Entwicklung neuer Modelle zur Vermeidung von Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt zusammenzuführen.

Die arbeitsmarktpolitischen Ziele der Entwicklungspartnerschaft Allgäu-Oberland sind:

  • Vernetzung der regionalen Akteure des Arbeitsmarktes und Sensibilisierung für Problemlagen und Ressourcen benachteiligter Gruppen,
  • Schaffung regionaler Strukturen zur gemeinsamen Entwicklung von arbeitsmarktpolitischen Konzepten,
  • Entwicklung und Durchführung von – für die Region – neuen Konzepten zur positiven Gestaltung der Beschäftigungsfähigkeit benachteiligter Gruppen,
  • Erschließung neuer Beschäftigungsfelder und Formen der Arbeitsorganisation,
  • Einbeziehung neuer Informations- und Kommunikations-Technologien.

Die Partner haben für ein Aufgabengebiet, für die Entwicklungspartnerschaft (EP) einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung durch die Gemeinschftsinitiative EQUAL beim Europäischen Sozialfonds gestellt.

Ein Gesellschafter darf keine Gewinnanteile und in seiner Eigenschaft als Gesellschafter keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten.

Er erhält bei seinem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als seine eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert seiner geleisteten Sacheinlagen zurück.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Entwicklungspartnerschaft
Allgäu-Oberland GmbH i. L.
Von-Kahl-Str. 4
86971 Peiting

Liquidator: Ingo Massel

Kontakt:
Telefon: 08861 / 219 – 4461
E-Mail: info@ep-ao.de